Warum ein KFZ-Sachverständiger?
Wir informieren Sie hier gerne über gute Gründe, sich bei einem unverschuldetem Unfall an einen Kfz-Sachverständigen zu wenden und andere wichtige Fakten, die Sie nach einem Unfall beachten sollten.
- Weniger Aufwand, Sicherheit bei Streitigkeiten
Es ist Ihr gutes Recht, sich zwecks Kalkulation des Schadenumfangs und der Höhe der entstehenden Kosten sowie zur Sicherung der Beweise an einen Sachverständigen zu wenden. Auf diese Möglichkeit sollten Sie nicht verzichten, denn so haben Sie weniger Aufwand und sind im Streitfall auf der sicheren Seite. Darüber hinaus ist der Expertenrat bei Haftung Ihres Unfallgegners für Sie kostenlos, weil die gegnerische Partei für das Honorar des Gutachters aufkommen muss.
- Eine unabhängige Beweissicherung ist von entscheidender Bedeutung.
Damit Sie alle Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können, müssen die Beweise für Umfang und Höhe des Schadens taxiert und dokumentiert werden. Nur dann können Sie sichergehen, dass Ihr Schaden in komplett ersetzt wird.
- Anspruch auf einen Mietwagen oder Entschädigung für den Nutzungsausfall
In der Zeit, in der Sie Ihren Wagen nicht fahren können, weil er nach dem Unfall repariert wird, haben Sie Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen oder aber auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten. Anhand des Gutachtens stellt man fest, wie lange Ihr Wagen nicht einsatzbereit sein wird. Die Höhe der Ihnen zustehenden Entschädigung bemisst sich zum einen an der Dauer des Ausfalls, zum anderen an dem Typ Ihres Fahrzeugs. Als Kfz-Sachverständiger ordne ich Ihr Fahrzeug der passenden Gruppe zu und sorge so dafür, dass Sie entweder einen adäquaten Mietwagen zur Verfügung gestellt bekommen oder aber eine entsprechende Entschädigung für den erzwungenen Verzicht auf Ihr Fahrzeug.
- Nachweis beim Verkauf Ihres Fahrzeugs
Ein Unfall beinhaltet oft einen Wertverlust Ihres Fagrzeugs.
Dies bedeutet: Ein Unfall mindert den Preis, den Sie bei einem Verkauf Ihres reparierten Fahrzeugs bekommen würden. In aller Regel sind Sie verpflichtet, einen Kaufinteressenten von dem Unfall in Kenntnis zu setzen. Mit einem Gutachten haben Sie ein Beweisstück in der Hand, dass Sie einem Kaufinteressenten vorlegen können. So vermeiden Sie, dass der Kaufpreis zu stark gedrückt wird.
- Behalten Sie alle Fäden in Ihrer Hand
Ohne ein professionelles Gutachten mit Schadenskalkulation und Lichtbildern haben Sie keinen Beweis für den unfalltechnichen Wertverlust Ihres Fahrzeugs. Um Ihren Ersatzanspruch bei der gegnerischen Versicherung vollständig durchzusetzen, müssen Sie dessen Höhe jedoch in aller Regel belegen können. Verzichten Sie auf ein Gutachten als Beweis, riskieren Sie, bares Geld zu verschenken und können die unerkennliche Wertminderung nicht beziffern.
- Recht auf einen Anwalt
Genau wie die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens, gehört auch das Konsultieren eines Rechtsanwalts zu Ihren Rechten nach einem Unfall, an dem Sie keine Schuld trugen. Auch für dessen Kosten muss dann grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers aufkommen.